Bewilligung der Ausbildungsstätten: Es gibt Bewegung

Seit Jahrzehnten haben wir die Bewilligung der Ausbildungsstätten im sogenannten übertragenen Wirkungsbereich für den Bund mit großer Kompetenz übernommen. Leider wird uns diese Kompetenz aufgrund eines Entscheides des erfassungsgerichtes entzogen und den Ländern überantwortet.

Es hätte der Zustimmung aller Länder bedurft, uns diese Kompetenz wieder zuzuordnen, aber diese haben sich wohl aus reinem Machtinteresse dagegen entschieden. Ab 2023 werden also die Länder die Bewilligung der Ausbildungsstätten übernehmen. Derzeit gibt es Gespräche im Gesundheitsministerium, an denen die Länder und Vertreter der Österreichischen Ärztekammer beteiligt sind. Dabei zeigt sich, dass es einige Hardliner unter den Ländern gibt, die weiterhin an der Übernahme dieser Aufgaben festhalten wollen, dass es aber auch wieder andere Länder gibt – darunter OÖ –, die keine große Freude damit haben und es lieber sehen würden, wenn diese Aufgaben bei der Österreichischen Ärztekammer bleiben würden – wo zweifellos die größere Expertise dafür besteht.


ZENTRALE ORGANISATION SOLL KOMMEN
Die Länder sind sich auch noch im Unklaren darüber, wie sie den neuen administrativen Aufwand überhaupt bewältigen können. Einige denken daran, dass es eine zentrale gemeinsame Stelle geben soll, die diese Aufgaben für alle Länder wahrnimmt. Der erste Vorschlag, der diesbezüglich von den Ländern gekommen ist, war für uns eine Provokation – und wir haben diesen entschieden zurückgewiesen. Die Idee der Länder war, dass es ein Ausbildungsgremium geben soll, das aus zehn Personen besteht, wovon ein/e VertreterIn von der Ärztekammer kommt, die übrigen von den Ländern, Bund und Sozialversicherung. Wir würden hier mit nur einer Stimme im Entscheidungsprozess nie die Chance haben, uns durchzusetzen. Und was soll vor allem die Sozialversicherung dabei, die hat von Ausbildung wirklich keine Ahnung. Mittlerweile haben die Länder eingelenkt und einen Vorschlag unterbreitet, nach dem in dieser österreichweiten Ausbildungsstätten-Kommission die Ärztekammer zumindest die Hälfte der Stimmen hat und damit nicht überstimmt werden kann. Schlimmstenfalls würde es nach diesem Vorschlag zu gar keiner Entscheidung kommen, was dazu führen würde, dass die Österreichische Ärztekammer dann direkt ihre Stellungnahme in das Verfahren einbringt.
 

WIR WERDEN NICHT DIE LEHRMEISTER SEIN
Aber auch diese Lösung ändert nichts daran, dass die Entscheidung über die Anerkennung der Ausbildungsstätte nicht von uns, sondern von den Ländern getroffen wird. Wir haben immer deponiert, dass man von Seiten der Länder auch nicht auf unsere Unterstützung zählen kann, und dass wir sicher nicht den administrativen Aufwand übernehmen, wenn wir nicht am Ende auch selbst die Entscheidung über die Anerkennung der Ausbildungsstätte treffen können.


OÖ SCHLÄGT KOMPROMISS VOR
Wir haben daher einen Gesetzesvorschlag entwickelt – gemeinsam mit einem Verfassungsjuristen aus OÖ –, der aus seiner Sicht verfassungsrechtlich möglich wäre. Nach diesem Entwurf sollte das Ärztegesetz den Ländern die Möglichkeit geben, die Entscheidung über die Anerkennung von Ausbildungsstätten an die Ärztekammer zu übertragen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wäre die Übertragung allerdings nur auf die Landesärztekammern möglich. Die Oberösterreichische Politik, die diese Kompetenz ja immer bei uns belassen wollte, aber dann doch dem Gesetzesvorschlag zustimmen musste, unterstützt uns in dieser Vorgangsweise. Ich hoffe, ja bin mir sicher, dass sich hier noch die Möglichkeit eröffnen könnte, diese Aufgabe weiterhin kompetent zu übernehmen, sowohl im Sinne der Kollegenschaft als auch der Träger, denn auch die oberösterreichischen Träger sind an einer guten Ausbildung interessiert.