Statement zu Obergrenze bei Wahlarzt-Tarifen

Der Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Andreas Huss, plädiert für eine Obergrenze für Wahlarztrechnungen. Huss im Ö1-Radio: „Ich habe immer mehr Beschwerden von Patientinnen und Patienten, die sagen, ‚ich bezahle Unsummen bei den Wahlärzten und bekomme von der Kasse nur einen Teil zurück. Wir sehen, dass Wahlärzte wirklich das 10-, das 15-fache des Kassentarifs verlangen, das ist wirklich unzumutbar." Unzumutbar ist allerdings das seit Monaten herrschende Bashing auf die Wahlärztinnen und Wahlärzte.

Vizepräsidentin und Wahlarzt-Referentin MR Dr. Claudia Westreicher: “Herr Huss von der ÖGK muss wieder mal auf uns Wahlärztinnen und Wahlärzte hinhauen. Alleine die Forderung, dass es Honorarobergrenzen in der Höhe des 2,5 fachen des Kassentarifs geben soll, zeigt wie weltfremd er ist. In Oberösterreich beträgt der Kassentarif (Allgemeinmedizin) für die erste und zweite Ordination im Quartal 12,43 €, für die dritte Ordination 10,90 €, für die vierte und alle weiteren 4,69 €. Das hieße, bei einer Begrenzung auf das 2,5-fache ein Limit von 30,08 € für die erste und zweite Ordination im Quartal, für die dritte 26,08 Euro und für alle weiteren 11,73 Euro. Da kann wohl niemand kostendeckend eine Wahlarzt Ordination führen!”