Auf der Webseite des Landes Oberösterreich können seit wenigen Tagen Unterlagen für die Prüfung eines Impfbefreiungsgrundes eingereicht werden. Das Formular sowie die dazu erfolgte Erklärung sorgen allerdings zunehmend für Irritationen unter den Patientinnen und Patienten sowie der niedergelassenen Ärzteschaft. Dazu stellt die Ärztekammer für Oberösterreich folgendes fest:
- Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es nur sehr wenige Gründe für eine Impfbefreiung gibt. Liegen diese nicht vor, kann kein Impfbefreiungsattest ausgestellt werden.
- Es ist die Aufgabe der Patientinnen und Patienten, mögliche Gründe für ein Impfbefreiungsattest auf der oben genannten Plattform hochzuladen.
- Die Ausstellung von Impfbefreiungsattesten erfolgt nicht durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, sondern durch Amts- bzw. Epidemie-Ärzte des Landes.
- Allenfalls können vom niedergelassenen Arzt Krankheitsbestätigungen sowie Befunde an die Patientinnen und Patienten ausgehändigt werden, die diesen nicht selbst vorliegen und die im Zusammenhang mit einer (oder mehreren) der in Frage kommenden Diagnosen stehen.
- Krankheitsbestätigungen und Befunde von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dienen lediglich der Orientierung für die Entscheidung der Amts- und Epidemie-Ärzte.
- Kein Arzt ist verpflichtet, Krankheitsbestätigungen auszustellen und das vom Land OÖ aufgelegte Formblatt auszufüllen. Im Falle einer Ausstellung einer Krankheitsbestätigung handelt es sich um eine Privatleistung, die vom Patienten zu bezahlen ist.