OÖ-Ärztekammer stellt fest: Widerruf kann nur der erste Schritt sein

Die Ärztekammer für Oberösterreich hat die Entschuldigung einer Innviertler Kommunalpolitikerin zur Kenntnis genommen. „Aber damit ist es sicher nicht getan“, sagt OÖ-Ärztekammer-Präsident Dr. Peter Niedermoser.

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Am 21. Oktober 2021 hatten Teile des Personals in 17 OÖ-Krankenhäusern mittels eines Flashmobs auf die angespannte Lage in den Spitälern sowie die seit 1,5 Jahren andauernde extreme Mehrbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hingewiesen. Eine Innviertler Kommunalpolitikerin der Partei MFG hatte daraufhin die an der Aktion beteiligten Personen in einem Kommentar in einem Sozialen Netzwerk unter anderem als „Alles Verbrecher“ bezeichnet. In weiteren Kommentaren wurde unter anderem mit den Worten „ja ich stehe zu dem was ich sage und wenn es eine ganze Berufsgruppe ist“ oder „Es ist jeder einzelne von denen ein Verbrecher der bei dieser Impfwerbung mitmacht“ nachgelegt. Am 5. November 2021 folgte um 11:35 Uhr in einem Sozialen Netzwerk ein Widerruf. „Mit dieser ersten Entschuldigung ist es aber nicht getan. Weitere Schritte müssen folgen“, sagt Dr. Niedermoser. Dazu zählt etwa ein Widerruf in einem der Politikerin namentlich bekannten Medium sowie die persönliche Entschuldigung bei jenen Ärzten, die juristisch vorgehen.