Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben bereits die dritte Corona-Schutzimpfung erhalten, bei anderen fehlt es leider noch immer an der ersten. „Dabei muss sich gerade diese Berufsgruppe ihrer Verantwortung bewusst werden“, sagt Dr. Niedermoser. Der Präsident der OÖ-Ärztekammer sieht aber zumindest bei Neuanstellungen den Bund in der Pflicht: „Hier dürfen nur noch Personen angestellt werden, die bereits gegen SARS CoV-2 geimpft sind.“ Dr. Niedermoser erneuert damit einen gefassten Beschluss des Vorstandes der Österreichischen Ärztekammer: „Diese Personen arbeiten in einem sehr sensiblen Bereich, in dem es gilt, die Patientinnen und Patienten zu schützen.“ Ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ein untragbares und nicht notwendiges Risiko dar. Das betrifft Alten- und Pflegeheime, Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen. Hier ist angesichts der Zahl der Hospitalisierungen Eile geboten und der Bund mit seinem zuständigen Minister gefordert.