Rechtsberatung durch die Ärztekammer-Juristinnen und -Juristen: Die Beratungen betreffen ein „Rundum“-Paket etwa in den Bereichen Medizinrecht, Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Steuerrecht, Kassenrecht, ärztliches Berufsrecht, Immobilienrecht bis hin zu Unterbringungsrecht und anderen Bereichen.
Rechtsberatung durch Kammer-externe Anwälte: Einmal kann jede Ärztin bzw. jeder Arzt (bei Fehlen eines Rechtsschutzes) diese Serviceleistung in Form eines Rechtsschutzes in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine juristische Vertretung etwa bei Gerichtsverfahren.
Notstandshilfe: Sollten Ärztinnen und Ärzte nachweislich unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten, können laufende Leistungen oder Einmalzahlungen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht, beantragt werden. In einem formlosen Schreiben muss die finanzielle Situation geschildert und durch Unterlagen belegt werden. Die vollständigen Unterlagen werden dem Verwaltungsausschuss der OÖ-Ärztekammer zur Entscheidung vorgelegt.
Darüber hinaus bietet die Ärztekammer für Oberösterreich ihren Mitgliedern weitere Serviceleistungen aus den unterschiedlichsten Bereichen an. Informationen dazu gibt es auf www.aekooe.at