Kritik an geplanter Apothekengesetz-Novelle

Eine Novelle des Apothekengesetzes sieht die Ärztekammer – bis auf längere Öffnungszeiten – kritisch. Den Patienten bringt diese Reform nichts. Denn nur der Ausbau der Kassenärztestellen und die Attraktivierung der Kassenstellen bringt eine Entlastung im niedergelassenen Bereich.

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Künftig sollen Apotheken Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests, aber auch Analysen von Harnproben und anderen körpereigenen Stoffen, sowie Venenmessungen durchführen können. Überdies soll die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken erleichtert und die Öffnungszeiten ausgedehnt werden. „Die Ausweitung der Kompetenzen durch die Novelle des Apothekengesetzes ist aus ärztlicher Sicht sehr kritisch zu sehen. Wir werden uns jedenfalls vehement dagegen wehren“, sagt Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich. Und er ergänzt: „Diese geplante Novelle kann nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten sein, denn bei Beschwerden braucht es einen Arzt und nicht die Apotheken, die laut eines OGH-Urteils nur für das Medikamentenmanagement zuständig sind und für sonst nichts.“

Ausbau und Attraktivierung von Kassenstellen

Einzig positive Ausnahme von der geplanten Reform ist die angedachte Ausdehnung der Öffnungszeiten. „Die anderen Reformentwürfe dienen nicht der Entlastung des niedergelassenen Bereichs – wie als Argument für diese Reform hervorgebracht wird. Entlastungen bringen lediglich der Ausbau und die Attraktivierung von Kassenstellen. Und das ist bis dato nicht erfolgt“, sagt OMR Dr. Wolfgang Ziegler, Kurienobmann-Stellvertreter der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer für Oberösterreich.

Gesundheitstests über die Apotheker-Budel?

Besonders strittig ist die Auslagerung von bestimmten Tests an ein nicht-ärztliches Personal. Ein Pharmazeut ist kein Mediziner, der seine Patientinnen und Patienten am besten kennt und daher bestens versorgen kann. „Wie soll ein Gesundheitstest über die Apotheker-Budel konkret aussehen? Wie soll das dokumentiert werden? Was geschieht bei einem positiven Ergebnis? Wird für die Tests Geld verlangt? Und müssen die Apotheken, so wie die Kassenärztinnen und Kassenärzte auch, strenge Qualitätsprüfungen über sich ergehen lassen? All das sind nur einige wenige Fragen, die komplett ungeklärt sind“, sagt Dr. Ziegler. Die Reformüberlegungen wurden zudem mit der Ärzteschaft im Vorfeld weder be- noch abgesprochen. Wenn man die öffentliche Gesundheitsversorgung stärken möchte, sollte man die Ärzte einbinden. „Man gewinnt den Eindruck, als würde man fast mutwillig das österreichische Gesundheitssystem gegen die Wand fahren wollen. Anders sind solche Vorhaben nicht zu erklären“, sagt Dr. Ziegler.