Kepler Universitätsklinikum: es gab zu keinem Zeitpunkt eine falsche Krebsdiagnose

In den vergangenen Tagen wurde in mehreren Medien der Vorwurf erhoben, einer Patientin sei im Kepler Universitätsklinikum (KUK) aufgrund einer Namensverwechslung eine falsche Krebsdiagnose gestellt worden. Nach sorgfältiger interner Prüfung stellt das Kepler Universitätsklinikum klar: Eine solche falsche Diagnose hat es nicht gegeben - auch stellte sich der Verlauf völlig anders dar als in einzelnen Medien geschildert. In einem sehr ausführlichen und guten Gespräch mit der betroffenen Patientin, das heute stattgefunden hat, konnten die im Raum stehenden Vorwürfe ausgeräumt werden.

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Die Fakten zum Untersuchungsablauf

Die Patientin stellte sich Anfang Februar im Brustkompetenz-Zentrum des Kepler Universitätsklinikums vor, nachdem sie mit extern angefertigten Mammografiebildern eine weiterführende Abklärung wünschte. Bei der Öffnung des elektronischen Patientenakts fiel dem behandelnden Oberarzt sofort auf, dass die Röntgenbilder und der angezeigte Datensatz nicht zusammenpassten. Anlass war eine seltene Namensähnlichkeit: Beide Personen tragen denselben Familiennamen und nahezu den gleichen Vornamen, der Unterschied besteht lediglich in einem Doppelbuchstaben.

Der Fehler wurde innerhalb weniger Minuten aufgeklärt und mit der Patientin besprochen. Danach wurde das korrekte Bild aufgerufen und es erfolgte eine regelkonforme fachärztliche Beurteilung.

Medizinischer Verlauf ohne Komplikationen

Auf Basis der richtigen Bilder wurde aufgrund einer Auffälligkeit, die sich in den externen Bildern zeigte, eine weitere bildgebende Abklärung in die Wege geleitet. Diese erfolgte innerhalb weniger Tage und ergab, dass keine weitere Diagnostik in Form einer Biopsie und kein operativer Eingriff erforderlich waren. Die Patientin wurde darüber am selben Tag im Rahmen des zweiten Patientengesprächs informiert und ihr wurde mitgeteilt, dass hier keine Anzeichen für eine bösartige Veränderung vorliegen. Die medizinische Versorgung entsprach zu jedem Zeitpunkt den geltenden Standards, es ist kein gesundheitlicher Schaden entstanden.

Falschdarstellungen in der medialen Berichterstattung

Die Darstellung, es sei zu einem Schockzustand, Kreislaufkollaps, Tränen oder Panik gekommen, entspricht nicht der Realität. Hätte es Anzeichen für eine akute Belastungsreaktion gegeben, wäre - gemäß klinischen Standards - umgehend zur psychologischen Akutbetreuung eine klinische Psychologin hinzugezogen worden – dies war aber nicht erforderlich. Ebenso falsch ist die Behauptung, die Ärztinnen und Ärzte hätten der Patientin eine falsche oder massiv beunruhigende Diagnose erläutert. Zu keinem Zeitpunkt wurde eine bösartige Erkrankung bestätigt oder eine invasive Behandlung in Aussicht gestellt. Es wurde nie von einer bösartigen Erkrankung gesprochen.

Zur Kritik an ärztlichem Handeln

Manche mediale Berichterstattung verzerrt den tatsächlichen Sachverhalt teilweise erheblich und wirft dem behandelnden Arzt sowie dem Kepler Universitätsklinikum unbegründet schwerwiegende Fehlleistungen vor. Aus fachlicher Sicht verlief die Abklärung regelgerecht und korrekt: Die Namensverwechslung erfolgte, ja. Diese wurde sofort erkannt, es folgte umgehend die ordnungsgemäße diagnostische Abklärung und der Patientin wurde nach Abschluss der weiterführenden Diagnostik das beruhigende Ergebnis persönlich und noch am selben Tag mitgeteilt.

Arbeiten unter hoher Verantwortung

Das Kepler Universitätsklinikum betont an dieser Stelle, dass seine Ärztinnen und Ärzte täglich unter hohem Arbeitsdruck komplexe und lebensbedrohliche Situationen meistern und dabei höchste Professionalität zeigen. Verzerrte Darstellungen in den Medien gefährden das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Gesundheitsversorgung und schaden der gesamten Ärzteschaft.