Informationen zum Coronavirus

Aus gegebenen Anlass dürfen wir Ihnen die neuesten Informationen zum Coronavirus (2019 nCoV) vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, der AGES sowie eine Information des Landes Oberösterreich - Abteilung Gesundheit, inkl. Fachinformationen für das Gesundheitspersonal, übermitteln. Die Österreichische Ärztekammer hat ein Informationsblatt des Sozialministeriums für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Vorgangsweise bei möglichem Verdacht auf eine 2019-nCoV-lnfektion übermittelt.

 

Darstellung des Coronavirus im Mikroskop

Das Coronavirus, ist laut der nun extra dafür erlassenen Verordnung  gemäß dem Epidemiegesetz anzeigepflichtig. Die Erkrankung ist im Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfall an die Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) anzuzeigen. Das Virus ist in der Verordnung als "2019-nCoV" oder "2019 neuartiges Coronavirus" bezeichnet und sollte so auch in der Anzeige bezeichnet werden. 

Bei medizinischen Fragen rund um das neue Coronavirus wenden Sie sich bitte an den Amtsarzt/die Amtsärztin der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder direkt an die Landessanitätsdirektion.

Sie erreichen die Landessanitätsdirektion unter folgender Telefonnummer: (+43 732) 77 20-142 01
Informationen Sozialministerium
Infoblatt Sozialministerium
Informationen AGES
Verdachtsabklärung und Maßnahmen für Gesundheitspersonal

Info für China-Reisende
Vorgehen bei Verdacht auf neuartige Coronavirusinfektion (2019-nCoV)
Information über die labordiagnostische Abklärung von neuen Coronavirus 2019 Verdachtsfällen
Labormedizinische Diagnostik bei Verdacht auf 2019-nCoV (11.2.2020)