Ärztekammer für OÖ gewinnt auch vor OGH gegen Apothekerkammer

Nachdem die Ärztekammer für Oberösterreich eine Klage gegen die irreführende und unlautere Werbeeinschaltung der Apothekerkammer in erster Instanz vor dem HG Wien gewonnen hatte, wurde dieses Urteil nun in letzter Instanz vom OGH bestätigt.

Dr. Peter Niedermoser / (c) Pro Medico

„Wenn Lina zu viel in der Sonne war, hustet, eine Erkältung oder Fieber hat, geht ihre Mutter Melanie zuerst in die Apotheke. Denn kleinere Erkrankungen lassen sich mit der dortigen Beratung einfach lösen – besonders am Wochenende und in der Nacht.“

Heißt es unter anderem in einem Kampagnen-Spot der Österreichischen Apothekerkammer, welche auf deren Homepage (www.auf-nummer-sicher.at), auf youtube, im ORF, auf SERVUS und auf PULS 4 veröffentlicht bzw. geschaltet wurde. Gegen diese irreführende und unlautere Werbeeinschaltung hat die Ärztekammer für Oberösterreich Klage erhoben. Diese Klage wurde nach dem Urteil in erster Instanz nun auch in letzter Instanz vor dem OGH gewonnen. Die Gerichte haben somit nun in allen Instanzen ausgesprochen, dass mit dieser Werbung der Arztvorbehalt missachtet wurde. „Es obliegt den Apotheken somit nur das Medikamentenmanagement“, erklärt Dr. Peter Niedermoser, Präsident der OÖ-Ärztekammer. Der OGH bestätigte den Ausspruch des Berufungsgerichtes, dass die Werbung der Apothekerkammer den irreführenden Gesamteindruck vermittle, die Rolle des Arztes bei der Behandlung zu reduzieren und die Aufgabe von Apothekern über eine Beratung hinaus auf Diagnose und Behandlung von schweren Krankheiten zu erstrecken.

Die Untersuchung auf das Vorliegen einer Krankheit oder krankheitswertigen Störung sowie deren Behandlung sind in Österreich Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten. Dieser Arztvorbehalt dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Qualitätssicherung in der Ausbildung der Medizin. Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt des Vertrauens nimmt sich für die Patientinnen und Patienten ausreichend Zeit und behandelt diese unter Wahrung der nötigen Geheimhaltung bestmöglich.

Zudem hatte Apothekerkammer-Präsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr der Ärztekammer in einem APA-Interview Reform-Blockaden vorgeworfen. Zitat: „Das Prinzip verklagen, verharren und verbarrikadieren, wie es die Ärztekammer leider praktiziert, verhindert jegliche dringend notwendige Reform des Gesundheitssystems und wird die Versorgung der Bevölkerung nicht sichern.“ Die OÖ-Ärztekammer nimmt diese Aussage zur Kenntnis, stellt aber klar: „Es hilft keinem, wenn uns die Apothekerkammer diese unrichtigen Behauptungen über die Medien ausrichtet. Wir sind immer bemüht, mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten gute Lösungen für das Gesundheitssystem zu finden.“