Ärztekammer für Oberösterreich wehrt sich gegen mutmaßlich irreführende und unlautere Werbeeinschaltung der Apothekerkammer

Die Ärztekammer für Oberösterreich wird eine Prüfung von rechtlichen Schritten gegen die unlauteren und mutmaßlich irreführenden Werbepraktiken der Österreichischen Apothekerkammer einleiten.

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„Mein Name ist Helmut. Vor vielen Jahren hatte ich einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall. Seither nehme ich sehr viele Medikamente. Dank meiner Apothekerin vertragen sich alle bestens, ich kann mein Leben jetzt wieder richtig genießen. Bei meiner Gesundheit geh ich auf Nummer sicher“, heißt es in einem Kampagnen-Spot der Österreichischen Apothekerkammer.

Gegen diese irreführende und unlautere Werbeeinschaltung wehrt sich nun die Ärztekammer für Oberösterreich. Denn die Untersuchung auf das Vorliegen einer Krankheit oder krankheitswertigen Störung sowie deren Behandlung sind in Österreich Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin sowie Fachärztinnen und Fachärzten vorbehalten. Dieser Arztvorbehalt dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Qualitätssicherung in der Ausbildung der Medizin. Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt des Vertrauens nimmt sich für die Patientinnen und Patienten ausreichend Zeit und behandelt diese unter Wahrung der nötigen Geheimhaltung bestmöglich. Von Apotheken kann diese Art der Tätigkeit nicht nur aufgrund des Gesetzes nicht gewährleistet werden, sondern auch nicht in dem erforderlichen Umfeld (Studium der Medizin, umfassende Kenntnisse der Patienten-Vorgeschichte und des Patientenumfeldes sowie Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – Stichwort: eigener Behandlungsraum).

Vor diesem Hintergrund wird die Ärztekammer für Oberösterreich eine Prüfung von rechtlichen Schritten gegen die unlauteren und mutmaßlich irreführenden Werbepraktiken der Österreichischen Apothekerkammer einleiten, um allenfalls eine Unterlassung dieser mutmaßlich irreführenden Werbung der Apothekerkammer zu erwirken.