Vorsicht! – Inseratenverlage sind wieder aktiv

Erfahrungsgemäß werben jeden Herbst Anbieter für diverse Online-Plattformen und Telefonregister, Inseratenverzeichnisse, Branchen-Stadtpläne, sogenannte Interessenverbände etc. und versuchen, Inserate an niedergelassene Ärzte zu verkaufen.

An der Taktik der Inseratenverlage hat sich bis dato nichts geändert, lediglich das Aussehen und die Firmenbezeichnungen der Inseraten-Formulare variieren. Bitte seien Sie – wie in den vergangenen Jahren auch – wachsam und vorsichtig, bevor Sie die als Firmendaten-Überprüfungen bezeichneten Daten ergänzen. Mit dem Zurückfaxen eines solchen Inseraten-Angebotes – oft getarnt als Formular zur Datenkontrolle – kommt in der Regel ein Vertrag zustande, der erhebliche Zahlungspflichten über mehrere Jahre bringt. Das Zurückfaxen oder Zurücksenden der harmlos aussehenden Fax-Formulare oder Schriftstücke kann Zahlungsaufforderungen,  Mahnungen und Drohungen von Rechtsanwälten und Inkassobüros auslösen.

Wir empfehlen, auf solche Inseratenangebote nicht zu reagieren. Ergänzen Sie solche Faxe nicht um fehlende Daten und bessern sie auch keine als offensichtlich falsch angeführten Daten aus, wenn der Kontakt seitens des Inseratenverlages unaufgefordert zu Ihnen hergestellt wurde. Unserer Erfahrung nach sind falsch eingefügte Daten, zum Beispiel anstatt der Berufsbezeichnung „Arzt" steht „Bauingenieur",  absichtlich platziert um Sie zur Korrektur zu verleiten, womit dann lt. dem Kleingedruckten auf dem Formularen kostenpflichtige Inseratenverträge zustande kommen sollen.

Für den Fall, dass Sie dennoch irrtümlich auf so ein Angebot reagieren, besteht die Möglichkeit, sich an den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb zu wenden. Sie richten sich dazu mit einer kurzen Sachverhaltsbeschreibung, den Unterlagen, wie etwa der Rechnung oder Mahnung per Mail an office@schutzverband.at. Dieser prüft den Fall, ob der Vertrag wirksam ist oder nicht und hat schon sehr oft Forderungen erfolgreich abgewendet. Die Ärztekammer ist Mitglied beim Schutzverband, sodass die Prüfung solcher Inseratenverträge für Mitglieder der Ärztekammer für Oberösterreich kostenlos ist.