Solidaritätsfonds: Antrag jetzt einreichen!

Es ist wieder so weit: Wir nähern uns dem Stichtag für die Einreichung des Antrages für Zahlungen aus dem Solidaritätsfonds für sondergebührenschwache Fächer im spitalsangestellten Bereich am 30. November 2019.

Mehr als 600 Kollegen haben für das Jahr 2018 bereits einen solchen Anspruch angemeldet – das ist gut die Hälfte der erwarteten Ansuchen. Das entsprechende Rundschreiben mit allen wichtigen Informationen bezüglich beizulegender Unterlagen und dem benötigten Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer für Oberösterreich unter www.aekooe.at/solidaritatspool oder im Anschluss an diesen Text zum Download.

Am besten nicht warten

Erfahrungsgemäß häufen sich die Anträge zum Ende der Frist, was die Bearbeitungsdauer empfindlich verlängern kann. Sichern Sie sich deshalb jetzt schon die Ihnen zustehende Zahlung, indem Sie die entsprechenden Unterlagen in den kommenden Tagen und Wochen per Post oder E-Mail an die Ärztekammer übermitteln – eingehende Anträge werden umgehend bearbeitet und die Auszahlung erfolgt individuell und zeitnah. Selbstverständlich ergibt sich für Sie auch dann kein finanzieller Nachteil, wenn Sie den Antrag erst am 30. November einreichen.

Längere Frist bei Mutterschutzgeld

Seit 1. Jänner 2019 können spitalsangestellte Ärztinnen, die nach dem 31. Dezember 2018 in den (vorzeitigen) Mutterschutz eingetreten sind, sogenanntes Mutterschutzgeld aus dem Solidaritätsfonds beziehen. Für jene Mütter gilt die Antragsfrist bis zum 30. November nicht – beginnend mit dem Geburtstermin bleiben 18 Monate Zeit für die Antragsstellung. Das entsprechende Formular liegt ebenfalls dem Rundschreiben zum Solidaritätsfonds bei.

 

Download Rundschreiben Solidaritätsfonds (enthält auch die Antragsformulare)

 

Den ausgefüllten Antrag plus Beilagen senden sie bitte jeweils abhängig vom Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens an:

Johanna Doppler (A bis F): doppler[at]aekooe.at

Franz Rabeder (G bis L): rabeder[at]aekooe.at

Melanie Reder (M bis Z): meissner[at]aekooe.at

 

Zum Solidaritätsfonds:

Nach wie vor ist die Ärztekammer für Oberösterreich die einzige Standeseinrichtung, der es gelungen ist, einen trägerübergreifenden, das ganze Bundesland umfassenden Solidaritätsfonds für Sonderklassehonorare zu schaffen. Damit waren unsere jahrelangen Bemühungen von Erfolg gekrönt, einen Strukturausgleich zwischen einkommensstarken und einkommensschwachen Abteilungen bzw. Fachrichtungen zu erreichen.

Allein für das Jahr 2017 haben mehr als 1.000 Mitglieder Auszahlungen aus dem Solidaritätsfonds erhalten, insgesamt wurden somit Mittel in Höhe von rund € 6,5 Mio. ausbezahlt.