15a-Vereinbarung – Standpunkt der OÖ-Ärztekammer

„Für die Gesundheitsversorgung der Zukunft“, so lautet der Titel einer Resolution der Ärztekammer, die zuletzt am Kammertag bei der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer in Geinberg einstimmig verabschiedet wurde. Darin geht es vor allem darum, welche Überlegungen seitens der Ärztevertretung in die aktuell laufenden Finanzausgleichs-Verhandlungen einfließen müssen. „Der Ausbau der Kassenstellen sowie eine effektivere Art der Finanzierung des Gesundheitssystems sind nur zwei der wichtigen Punkte“, so Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich.

Struktur der Patientenlenkung

Niedergelassen-ambulant vor spitalsambulant vor stationär! So muss künftig der richtige Weg durch das Gesundheitssystem lauten. „Das wäre ein sinnvoller und effizienter Weg“, so Dr. Niedermoser. Zur Entlastung der aktuellen Strukturen und damit des Gesundheitssystems im Gesamten ist eine verpflichtende Patientenlenkung dringend notwendig. Dafür braucht es aber auch dringend notwendige Verbesserungen der Strukturen sowie einen Ausbau der Kassenstellen. Wobei in den zu Beginn des Frühjahrs abgeschlossenen gesamt-vertraglichen Honorarverhandlungen zwischen der ÖGK und der OÖ-Ärztekammer bereits die Schaffung von 20 zusätzlichen Kassenstellen bis Ende 2025 in Oberösterreich beschlossen wurde, fünf davon bis Ende 2024. „Ein guter und notwendiger erster Schritt. Es bedarf aber noch weiterer zusätzlicher Kassenstellen“, so Dr. Niedermoser.

Dazu braucht es aber auch Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der vorgesehenen Versorgungspyramide und des vorgegebenen Versorgungspfades, der in einem gemeinsamen Diskurs von den Verantwortlichen im Gesundheitssystem (Ärzteschaft, Pflege, ÖGK, Träger und Politik) entwickelt werden muss. Medizinischer Erstanlaufkontakt muss die Ärztin bzw. der Arzt sein. Die Form ist dabei flexibel und zum Beispiel telemedizinisch oder physisch möglich. Auch die Sozialversicherung ist gefordert, wirksame Lenkungssysteme einzuführen. Wichtig ist auch eine Weiterentwicklung des Honorarsystems und flexiblere Kassenverträge sowie die Finanzierung und Schaffung von Versorgungseinheiten vor Spitälern vor allem in den Tagesrandzeiten. „Wir müssen verstärkt auf die Wünsche der jungen Kolleginnen und Kollegen eingehen. Diese wollen anders arbeiten als die Ärzteschaft früher“, spricht Dr. Niedermoser neue Zusammenarbeits-Formen an. Die Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen ist daher ebenfalls von großer Bedeutung.

Prävention

Eine Investition in die Aufklärung von Patientinnen und Patienten ist ebenso dringend notwendig wie eine verstärkte Bewusstseinsbildung für Prävention. Ein Anreizsystem kann hier zu einem Umdenken in der Bevölkerung führen und die Gesundheitskompetenz der Menschen steigern. Prävention muss nicht nur im Honorarsystem, sondern auch für Versicherungsnehmer unterstützend wirken. Es muss dringend in Patienteninformation und Patientenaufklärung investiert werden, um das nötige Bewusstsein für Prävention, Eigenverantwortung und den stufenweisen Aufbau der Versorgungsstrukturen in der Bevölkerung zu schaffen. Ein Anreizsystem, wie ein Bonus für Absolvierung der angebotenen Vorsorge-Programme, wäre ein erster wichtiger Schritt. Angesichts der dramatischen Zahlen an Erkrankungen bedarf es zudem einer Aufwertung der psychosozialen Gesundheit und Suchtprävention.

Digitalisierung und Finanzierung

Zur Unterstützung der medizinischen Tätigkeit sind Investitionen in digitale Systeme erforderlich. Die Schnittstelle zwischen extra- und intramuralem Bereich muss ebenso effizienter und benutzerfreundlicher gestaltet werden wie die Kommunikation zwischen Ärzteschaft und Patient. Dafür braucht es aber auch klare Rahmenbedingungen und Förderungen im Gesundheitssystem. Die aktuelle Finanzierung des Gesundheitssystems ist zu komplex und bedarf einer Entflechtung und einer Neustrukturierung - gerade im ambulanten Bereich. Daher schlägt die Ärztekammer für Oberösterreich ein neues Finanzierungskonzept vor. Dieses beruht zwar weiter auf zwei Säulen, die Grenze dieser dualen Finanzierung würde aber anders gezogen werden.

Wenn es medizinisch möglich ist, dann müssen Behandlungen künftig im niedergelassenen Bereich erfolgen, die aktuell in den Spitälern gemacht werden. Dadurch würden die Spitalsambulanzen massiv entlastet werden. Voraussetzung ist aber ein konsequenter und sinnvoller Ausbau des niedergelassenen Bereichs. Dieser Bereich soll künftig von der Sozialversicherung finanziert werden, der stationäre Bereich von den Trägern. Dieses Konzept hat die OÖ-Ärztekammer ausgearbeitet und bereits vorgestellt.