18,5 Millionen Euro für Patientinnen und Patienten

Seit 30 Jahren setzt sich die Schiedsstelle der Ärztekammer für Oberösterreich für Ärztinnen und Ärzte bzw. Patientinnen und Patienten bei der Klärung von Behandlungszwischenfällen ein. Insgesamt konnten Zahlungen in der Höhe von 18,52 Millionen Euro an die Patientinnen und Patienten geleistet werden.

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Was 1991 begann, ist längst zu einem unverzichtbaren Erfolgsmodell geworden. Denn mit der Klärung von Behandlungszwischenfällen in der Schiedsstelle der OÖ-Ärztekammer konnten langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. In den vergangenen 30 Jahren wurden in 745 Sitzungen 5430 Beschwerden behandelt, in deren Folge bisher insgesamt 18.517.258 Euro an Zahlungen an die Patientinnen und Patienten geleistet wurden. Die Zahl der Beschwerden hat sich mittlerweile auf 100 bis 150 pro Jahr eingependelt. Das Verfahren in der Schiedsstelle ist für Patientinnen und Patienten kostenlos und passiert ohne Intervention von Funktionären. „In der Schiedsstelle werden berechtigte Anliegen der Patientinnen und Patienten behandelt. Ihnen geht es nicht vorranging ums Geld, sie wollen in erster Linie gesund werden. Daher kommt es oftmals zum Ergebnis, dass der Arzt eine weiterführende Behandlung anbietet“, erklärt Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich. „Hauptgrund für die Einrichtung der Schiedsstelle war es, dass durch eine Gerichtsverhandlung das so wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zerstört wird. In der Schiedsstelle können beide Parteien hingegen über fehlgeschlagene Behandlungen reden“, weiß Kammeramtsdirektor Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner. „Wichtig waren auch immer die Gespräche mit Rechtsträgern, Versicherungen und Vertretern der Patientinnen und Patienten. Diese Zusammenarbeit funktioniert sehr gut und professionell“, sagt Dr. Maria Leitner, Bereichsleiterin Ärzterecht und Schiedsstellen in der OÖ-Ärztekammer.

Ablauf bei Behandlungszwischenfällen:

  • Patientin bzw. Patient glaubt, dass bei der Behandlung ein Fehler passiert ist.
  • Es ergeht eine schriftliche Beschwerde an die Schiedsstelle.
  • Die Patientin bzw. der Patient wird kontaktiert und muss sein Einverständnis zur Einholung der Krankengeschichte und Einsichtnahme durch alle Beteiligten erteilen.
  • Sind alle Unterlagen eingelangt, wird das Beschwerdevorbringen mit allen Beteiligten vor der Kommission der Schiedsstelle besprochen.
  • Die Kommission setzt sich aus einem unabhängigen, pensionierten Richter als Vorsitzenden und zwei Beisitzern (einem medizinischen Sachverständigen und einem im Medizinrecht versierten Juristen) zusammen.
  • Bei der Sitzung kann die Patientin bzw. der Patient ihre/seine Beschwerde vorbringen. Dann wird die Ärztin bzw. der Arzt angehört.
  • Der ärztliche Gutachter gibt seine Meinung ab.
  • Mit den Vertretern der Rechtsträger, der Versicherungen und/oder den Patienten-Vertretern wird an einer Lösung gearbeitet. Diese kann vielfältig sein, reicht etwa von einer Entschädigung, bis zu einer weiterführenden Behandlung oder der Beendigung der Angelegenheit.