Notstandshilfe

Wann liegt ein Notstand vor?
Leistungen im Sinne der Notstandshilfe können gewährt werden, wenn eine nachweislich unverschuldete, wirtschaftlich bedingte Notlage gegeben ist.
 
Wie kann eine Leistung beantragt werden?
In einem formlosen Schreiben sollte die finanzielle Situation geschildert und durch Beilage von Unterlagen belegt werden. Die Ärztekammer für Oberösterreich / Wohlfahrtskasse sendet dem Antragsteller einen Erhebungsbogen zu, der auszufüllen ist. Die vollständigen Unterlagen werden vom Kammerbüro dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt, da auf Leistungen der Notstandshilfe kein Rechtsanspruch besteht.

Notstandshilfe Erhebungsbogen
 
Art der Leistung?
Grundsätzlich kann in

  • laufende, monatliche Leistungen und
  • einmalige Leistungen

unterschieden werden.
 
Laufende Leistungen

  • laufende Leistungen an erkrankte Mitglieder der Wohlfahrtskasse und Empfänger einer Pensionsleistung bis zum Gesamteinkommen von monatlich € 1.964,84 sowie an deren Witwen oder hinterbliebene eingetragene Partner bis zum Gesamteinkommen von monatlichen € 1.474,72.
  • laufende Leistungen an Ärzte, die der Wohlfahrtskasse nicht angehörten bis zum Gesamteinkommen von monatlich € 1.296,06 sowie an deren Witwen oder hinterbliebene eingetragene Partner bis zum Gesamteinkommen von monatlich € 982,54.
  • laufende Leistungen an nicht leibliche Kinder und Waisen des Mitgliedes bis zur Höhe der Kinderunterstützung und Waisenversorgung.
  • laufende Leistungen an nicht leibliche Kinder des Mitgliedes, die erst während einer vom Mitglied nach Vollendung des 60. Lebensjahres geschlossenen Ehe in die Familie gekommen sind, bis zur halben Höhe der Kinderunterstützung bzw. Waisenversorgung.
  • jährliche Studienbeihilfen in der Höhe von € 528,36 für studierende Kinder und Waisen bzw. € 1.526,56 für Vollwaisen, die eine Unterstützung aus der Versorgungsabteilung erhalten, und zum Zwecke der Ausbildung außerhalb des Familienverbandes leben.
  • Mitgliedern, die laufende Leistungen aus der Versorgungsabteilung bzw. Notstandshilfe erhalten, kann weiters ein Ergänzungszuschuss bis zu monatlich € 651,00 gewährt werden, wenn das jährliche Bruttoeinkommen mit Ausnahme der gesetzlichen Familienbeihilfe € 33.969,50 nicht übersteigt. Voraussetzung ist jedoch, dass keine Ermäßigung der Beiträge während der Aktivzeit beantragt wurde, und alle Nachzahlungsmöglichkeiten im Bereich der Wohlfahrtskasse und der gesetzlichen Versicherung wahrgenommen wurden.

Diese laufenden Leistungen werden vierzehn Mal im Jahr gewährt.
 
Einmalige Leistungen

  • jährlich unverzinsliche Studiendarlehen von € 1.100,00 die innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Beendigung des Studiums zur Rückzahlung fällig sind.
  • Unterstützung für außergewöhnlich hohe Krankheitskosten.
  • Beihilfen an Ärzte Oberösterreichs und deren Angehörige und Hinterbliebene in nachgewiesener, unverschuldeter Notlage.

Ihr Ansprechpartner

Alexander Gratzl, MBA CFP® EFA®

0732 77 83 71-234

gratzl[at]aekooe.at

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