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Aktuelle Beitragswerte und steuerliche Behandlung

Werte gültig ab 01.01.2024, in EUR und monatlich

Krankengeldhilfe     
KlasseIIIIIIIVV
Beitrag14,2128,4242,6371,0594,90
KrankenpflegehilfeMitgliedAngehörige 
ausschließlich über die WFK versichert185,60185,60voller Versicherungsschutz laut WFK-Tarif
WFK + anderweitig gesetzlich versichert92,8092,80Vergütung von Selbstkosten bis WFK-Tarif
Grundversorgung907,50Normbeitrag
Staffelbeitrag nach LebensalterAnwartschatspunkte
bis zum 30. Lebensjahr181,500,6 p. a. (20 %)
bis zum 35. Lebensjahr363,001,2 p. a. (40 %)
bis zum 40. Lebensjahr544,501,8 p. a. (60 %)
bis zum 45. Lebensjahr726,002,4 p. a. (80 %)
bis zum Pensionsantritt907,503 p. a. (100 %)
bei Wiederverehelichung (oder neuerlicher eingetragener Partnerschaft) und Unterhaltspflicht
zusätzlich 25 % Beitrag für geschiedene Partner (oder frühere eingetragene Partner)
Zusatzversorgung 
ab Vollendung des 35. Lebensjahres
bis Vollendung des 40. Lebensjahres
387,50
ab Vollendung des 40. Lebensjahres
bis Erreichen der Höchstbeitragsgrundlage von EUR 114.000,00 (ZV-I)
oder Zuerkennung der Pension (ZV-II)
775,00
aktive Mitglieder vom Beitragsstand der ZV-I zu Jahresbeginn1,5 %
aktive Mitglieder vom Beitragsstand der ZV-II zu Jahresbeginn1,0 %
Pensionsbezieher aus der ZV-I 10 %, 15 % oder 20 % der Leistung 
Notstandshilfeab Vollendung des 45. Lebensjahres oder Eintragung einer Niederlassung13,60
Todesfallbeihilfevoller Versicherungsschutz(auf Antrag) Halbierung möglich
bis Vollendung des 35. Lebensjahres23,0011,50
ab Vollendung des 35. Lebensjahres46,0023,00
Bezieher der WFK-Pensionsleistung23,0023,00
Pension Plus  
KlasseMonatseinnahmenBeitrag
Ibis zur FSVG HBGL (EUR 6.615,00)50,00
IIbis zur 1,5-fachen FSVG HBGL100,00
IIIbis zur 2-fachen FSVG HBGL200,00
IVbis zur 2,5-fachen FSVG HBGL400,00
Vbis zur 3-fachen FSVG HBGL800,00
VIüber der 3-fachen FSVG HBGL1.600,00

Die Beiträge zur Wohlfahrtskasse und die Kammerumlagen vermindern als Pflichtbeiträge Ihre Steuerbemessungsgrundlage!
Je nach individueller Steuerprogression werden bis zur Hälfte des vorgeschriebenen Beitrags über geringere Steuern eingespart!

zu versteuerndes Jahreseinkommen*Grenzsteuersatz*
über 12.816 bis 20.81820 %
über 20.818 bis 34.51330 %
über 34.513 bis 66.61240 %
über 66.612 bis 99.26648 %
über 99.266 bis 1 Mio50 %

Ab einem steuerpflichten Einkommen von mtl. EUR 2.876 beträgt die steuerliche Ersparnis somit 40 % -
ab EUR 5.551 sind es 48 % und ab EUR 8.273 sind es 50 %!

* Werte gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2024

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