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Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d Ärztegesetz

Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für in Österreich freiberuflich tätige Ärzte (niedergelassene Ärzte, Wohnsitzärzte und angestellte Ärzte, die einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen) sowie Gruppenpraxen eingeführt. Als Nachweis muss das Formblatt "Meldung der Berufshaftplichtversicherung gemäß § 52d ÄrzteG" durch die Versicherung an uns übermittelt werden.

Auszug Ärztegesetz

Weitere Infos zur Berufshaftpflichtversicherung und weitere Versicherungen finden Sie im Rahmenvertrag:
Rahmenvertrag 2024: Notwendige berufliche Versicherungen auf freiwilliger Basis

Ihre Ansprechpartnerinnen

Michaela Stieringer

Teamleiterin
Standesführung - Ärzteliste

0732 77 83 71-252

michaela.stieringer[at]aekooe.at

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