Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn das Bewerbungsformular um eine ausgeschriebene Kassenstelle verwendet wird und dieses innerhalb der Bewerbungsfrist einlangt.

Die Veröffentlichung von Ausschreibungen rund um den 10. des Monats.
Die Vergaberichtlinie (oder auch Punkteliste genannt) regelt alle Kritieren für die Vergabe von Kassenstellen.

Folgend eine Übersicht über die einzelnen Kriterien. Die Vergaberichtlinie (und sämtliche Anhänge inkl. Formulare, Diplomlisten je Fachgruppe) finden Sie am Ende der Seite.

Adaptierung der Vergaberichtlinie für Kassenvertragsarztstellen - für Ausschreibungen ab 1. Jänner 2024

In der 10. Version der Vergaberichtlinie wurde bei der Bewerbung um Kassenstellen die Neuregelungen rund um den HÄND sowie die Berechnung von PVE Bewerberteam bei gemischten Fachgruppen berücksichtigt.

DIE ÄNDERUNGEN IM DETAIL:

  1. HÄND Anpassungen
    Mit 1.7.2023 wurden in den ersten HÄND Regionen neue Dienstzeiten eingeführt.
    Diese kürzeren Dienstzeiten sind nunmehr auch für die Vergabe von Kassenstellen bewertbar.
    Die Richtlinie sieht auch eine Trennung bei der Bepunktung der bisherigen Regelung (hinsichtlich der pro 12 vollendeten Notdienststunden für Dienste bis 30.6.2023) und der Neu-Regelung der Notdienste pro Notdienststunde (für Dienste ab 1.7.2023) vor.
  2. Berechnung von PVE Bewerberteams (gemischte Fachrichtungen)

    Bei gemischten Teams sind:
    •    die arztbezogenen Kriterien auf jedes einzelne Mitglied eines Bewerberteams anzuwenden und für jedes Teammitglied erfolgt die Bepunktung.
    •    Dann werden Arztgruppen nach Fachzugehörigkeit gebildet und es wird gesondert für jede Arztgruppe ein Punktedurchschnitt berechnet.
    Dieser ergibt sich, in dem die Summe der Punkte je Arzt durch die Anzahl der Ärzte je Arztgruppe berechnet wird.
    •    Es wird dann eine Summe aus den Punktedurchschnitten gebildet.
    •    Die so errechnete Punkteanzahl wird in einem nächsten Schritt um die zu vergebenden Punkte aus den projektbezogenen Kriterien erhöht und bildet die Endsumme der Punkte eines Bewerberteams.

Adaptierung der Vergaberichtlinie für Kassenvertragsarztstellen - für Ausschreibungen ab 1. Oktober 2021

Sämtliche Anpassungen kommen, vorbehaltlich der Beschlussfassung in den jeweiligen Gremien der ÖGK und der Ärztekammer für Oberösterreich, für Ausschreibungen ab Oktober 2021 zur Anwendung.

In der nunmehr 8. Version der Vergaberichtlinie wurde bei der Bewerbung um Kassenstellen für die Tätigkeit in einer „Erweiterten Stellvertretung“ sowie bei Anstellung bei einem Kassenarzt auch die Vergabe von Punkten geschaffen. Darüber hinaus wurden im Bereich der Vertretungen und bei der Wahlarzttätigkeit Neuerungen eingeführt.
Bei den Diplomen werden die medizinische Habilitation sowie drei postgraduate Studienlehrgänge für alle Fachbereiche mit zwei Punkten bewertet.
Die kompletten Unterlagen zur Kassenstellenvergabe (Vergaberichtlinie & Anlagen) werden am Ende dieser Seite rechtzeitig veröffentlicht.
Für Ausschreibungen bis inkl. September 2021 gelten die akutellen Richtlinien zur Vergabe von Kassenstellen.

DIE ÄNDERUNGEN IM DETAIL:
1. Vertretungstätigkeiten bei ÖGK Vertragsärzten/Vertragsgruppenpraxen und PVE
Vertretungen, die ab 1. Oktober 2021 absolviert werden, werden nicht mehr mit Punkten bewertet.
Die bis Ende September 2021 durchgeführten Vertretungen werden mit Punkten bewertet. Diese Punkte werden für bis zum 31. Dezember 2022 ausgeschriebene Vertragsarztstellen zu 100 Prozent angerechnet.
Für Ausschreibungen in den Kalenderjahren 2023 bis 2026 werden die bis zum 30. September 2021 erworbenen Vertreterpunkte nur mehr in einem gekürzten Ausmaß herangezogen, wobei es pro Kalenderjahr zu einer Reduzierung um 20 Prozent kommt (d. h. für Ausschreibungen im Jahr 2023 in einem Ausmaß von 80 Prozent, im Jahr 2024 zu 60 Prozent, im Jahr 2025 zu 40 Prozent, im Jahr 2026 zu 20 Prozent). Ab dem 1. Jänner 2027 werden die bis zum 30. September 2021 erworbenen Vertretungspunkte nicht mehr berücksichtigt.

2. Wahlarzttätigkeit
Diese wird nur mehr für Bewerbungen um Kassenstellen herangezogen, die bis längstens 31. Dezember 2026 ausgeschrieben werden. In den Kalenderjahren 2027 bis 2030 werden die bis Ende September 2021 erworbenen Punkte nur mehr in einem gekürzten Ausmaß herangezogen, wobei es pro Kalenderjahr zu einer Reduzierung um 20 Prozent kommt (d. h. für Ausschreibungen im Kalenderjahr 2027 im Ausmaß von 80 Prozent, im Jahr 2028 zu 60 Prozent usw.). Ab dem 1. Jänner 2031 werden die bis zum 30. September 2021 erworbenen Punkte für Wahlarzttätigkeiten nicht mehr berücksichtigt.
Abweichend von den im vorhergehenden Punkt beschriebenen Übergangsbestimmungen wird in der neuen Vergaberichtlinie aber auch die Möglichkeit geschaffen, weiterhin ungekürzte Punkte zu erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn die Wahlärztin / der Wahlarzt für Allgemeinmedizin in derselben Gemeinde (in Linz im selben Sprengel) und die Wahlfachärtzin / der Wahlfacharzt im selben Bezirk, wo die Kassenstelle ausgeschrieben wurde, zumindest 14 Monate eine gem. Punkt 4 der Vergaberichtlinie bepunktbare Wahlarztordination betrieben hat.

Bewirbt sich die Wahlärztin / der Wahlarzt für Allgemeinmedizin nicht um eine im selben Bezirk oder eine Wahlfachärztin / ein Wahlfacharzt nicht um eine in derselben Versorgungsregion ausgeschriebene Kassenstelle, verfallen die bis dahin aus diesem Titel erworbenen Punkte und beginnen erst ab der nächsten erfolglosen Bewerbung wieder zu laufen. Gleiches gilt, wenn ein Wahlarzt/Wahlfacharzt nach Zuerkennung der Stelle eine Bewerbung in einem Auswahlverfahren zurückzieht.

Wenn die Wahlärztin / der Wahlarzt für Allgemeinmedizin bzw. die Wahlfachärztin / der Wahlfacharzt belegt, dass sie / er sich bereits zumindest zweimal in den letzten 18 Monaten (Allgemeinmedizin) oder 36 Monaten (Wahlfacharzt) vor dem Ausschreibungsdatum erfolglos um offene Kassenplanstellen beworben hat, beginnen die Punkte ab der ersten erfolgslosen Bewerbung in den genannten Zeiträumen zu laufen. Diese Regelung wird ebenso angewandt, wenn ein Wahlarzt/Wahlfacharzt im Auswahlverfahren die Bewerbung nicht zurückzieht.

3. Zusatzpunkte bei „Erweiterter Vertretung“ und Anstellung

Wenn die Bewerberin / der Bewerber auf Basis der Regelungen zur Anstellung bzw. „Erweiterten Vertretung“
bei einem Vertragsarzt oder einer Vertragsgruppenpraxis oder PVE mit einem ÖGK-Kassenvertrag tätig ist und dabei zumindest einen Anteil von 30 Prozent an den vertraglich vereinbarten Ordinationszeiten einer Einzelpraxis abdeckt, werden ihr bzw. ihm zusätzliche Punkte angerechnet.

4. Zusatzpunkte für Mitarbeit in der ausgeschriebenen Vertragsarztstelle
Bereits bisher wurde die Tätigkeit als Juniorpartner in der ausgeschriebenen Kassenstelle angerechnet. Die Punkte werden abhängig von der Laufzeit und dem Anteil an der Gruppenpraxis angerechnet. Neu eingeführt wurde in diesem Bereich die Mitarbeit bei Anstellung bzw. Erweiterten Vertretung, wenn
diese unmittelbar vor dem Ende der Bewerbungsfrist bestanden hat. Die Punkte werden für diese Tätigkeiten vergeben, wenn die durchgehende Anstellung bzw. „Erweiterte Vertretung“ mindestens zehn Jahre bestand. Die darüberhinausgehenden Monate werden dann, abhängig von der Wochenstundenzahl, angerechnet.

5. Diplome
Die Diplomlisten der Sektion Allgemeinmedizin und der jeweiligen Fachrichtungen bestehen aus einem fixen Teil und einem Teil, der durch die jeweilige Gruppe selbst definiert werden kann.
Im fixen Teil wurde die Neuaufnahme von mehreren Ausbildungen beschlossen, wobei in Summe für alle absolvierten Ausbildungen im Zuge der Diplomlisten maximal zehn Punkte vergeben werden. Für Ausschreibungen ab 1. Oktober 2021 werden daher für alle Bereiche die medizinische Habilitation und drei postgraduate Studienlehrgänge aufgenommen. Bei den Studienlehrgängen handelt es sich um Health Care Management, Medizin- und Bioethik sowie Medizinrecht

Im Bereich der Diplomliste der Radiologie wurde durch die Fachgruppe die Notwendigkeit eines gültigen Refreshers für die Ausbildung als Strahlenschutzbeauftragter eingeführt.

Darüber hinaus erfolgten Anpassungen der Punkte für die Fächer Innere Medizin, Lungenheilkunde und Chirurgie hinsichtlich der Sonderfach Schwerpunktausbildung in der ÄAO 2015 (Ärztinnen-/Ärzte- Ausbildungsordnung) bzw. der Additivfächer.

WEITERE ANPASSUNGEN:
1. Anrechnung HÄND Dienste – Gültigkeitszeitraum zur Anrechnung
In der neuen Richtlinie wurde eine kürzere Deadline zur Anrechnung von absolvierten HÄND-Diensten vorgesehen. Nunmehr wird diese Tätigkeit bis zum Ende des Quartals vor dem Bewerbungsfristende berücksichtigt.

2. Verlängerung der Bewertung von Substitutionsbehandlung als eigener Punkt der Vergaberichtlinie
Die mit der letzten Vergaberichtlinie eingeführte Bewertung hatte ein Ablaufdatum mit 31. Dezember 2020. In der neuen Vergaberichtlinie wurde die Weiterführung der Regelung mit 1. April 2021 beschlossen.

3. Lehrpraxis neu – ÄAO 2015
Tätigkeiten im Rahmen einer anerkannten Lehrpraxis wurden in der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 verpflichtend eingeführt. Demzufolge wurden in der neuen Vergaberichtlinie, je nach Ausbildungsdauer, die Regelungen angepasst. Für die Monate, die über die Zeit der verpflichtenden Lehrpraxis hinausgehen, ist nun ebenso eine Bewertung vorgesehen.

Punkteraster - Punkteliste gültig ab 10/2022

  Kriterien für die Reihung der BewerberInnen Max bei AA Max. bei FÄ Punkteauf- teilung für Richtlinie Prozentanteil an Maximalpunkten Punkteauf- teilung lt. Verordnung Punkteauf- teilung für Frauenquote
A Fachliche Eignung bestehend aus:     Max. 35 56% 15-35  
  Zeiten ärztlicher Tätigkeit nach Absolvierung der ärztlichen Grundausbildung (Promotion, Approbation, Nostrifikation) 14,28 16,2       16,2
  Ärztliche Tätigkeit in der ausgeschriebenen Fachrichtung 2,52 2,52       2,52
  -Vertretungstätigkeiten bei einem ÖGK-Vertragsarzt/Vertragsgruppenpraxis/PVE bzw. Tätigkeiten im Rahmen von organisierten ärztlichen Notdiensten und Wochenend- bzw. Wochentagsbereitschaftsdiensten im niedergelassenen Bereich
-Wahlarzttätigkeiten/Vertragsarzttätigkeiten/Tätigkeiten in einer Vertragsgruppenpraxis/PVE/bewilligte Tätigkeit im Rahmen einer Anstellung oder „Erweiterten Vertretung“ bei einem Vertragsarzt oder einer Vertragsgruppenpraxis/PVE mit einem ÖGK-Kassenvertrag
12 10,2       10,2
  Tätigkeiten in einer anerkannten Lehrpraxis im niedergelassenen Bereich
(nach ÄAO 2015 bzw. 1994 oder 2006)
1,2 1,08       1,08
  Zusatzpunkte für Mitarbeit in der ausgeschriebenen Vertragsarztstelle 5 5       5
B Diplome sowie Medizinisch/soziale Tätigkeit nach der Promotion während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz     Max. 12 19% 5-15 10
  Diplome 10 10        
  Medizinisch/soziale Tätigkeit nach der Promotion während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz            
  Substitutionsbehandlung (nicht alle Fachgruppen) 2 2* 2      
C Zeitpunkt der ersten Eintragung in die Bewerberliste der ÄK für OÖ     Max. 10      
D Präsenz- und Zivildienstzeiten und Mutterschutz- und Karenzzeiten     Max. 5 *)   bis 5  
E im Sonderfach „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ ausgeschriebenen Einzelverträgen die durch das weibliche Geschlecht zusätzlich vermittelbare besondere Vertrauenswürdigkeit   5,5 Max 5,5 9% 10 % der festgelegten erreichbaren Punkte der Vergaberichtlinie **  
  Gesamt     62,7 100% Max 85 55

* nur Ersatzzeiten
**Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn der Anteil an Vertragsfachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der regionalen Versorgungsregion (Bezirk) des ausgeschriebenen Einzelvertrages 50 % oder mehr beträgt.

Eine ordnungsgemäße Bewerbung erfolgt mit den unter Bewerbungsunterlagen beschriebenen Formularen.