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Ordinationsevaluierung

Die Evaluierungspflicht betrifft alle Ordinationen und Gruppenpraxen. Die Ordinationen erhalten dazu den Evaluierungsfragebogen von der ÖQMed zugesandt, d.h. die Ordinationen müssen nicht von sich aus aktiv werden.

Zur Überprüfung der festgelegten Qualitätskriterien wird im Rahmen der Selbstevaluierung ein Evaluierungsfragebogen verwendet. Einen Musterfragebogen sowie eine Broschüre zur Ordinationsevaluierung stellt die ÖQMED zur Verfügung (derzeit auf Basis der QS-VO 2023).

Die  Qualitätssicherungsverordnung 2023 (QS-VO 2023) legt 23 Qualitätskriterien sowie fachspezifische Ausstattungslisten fest. Teil der Evaluierung ist auch die gesamte Hygieneverordnung 2014 mit Stand 1.1.2023 (Hygiene-VO 2014 - konsolidierte Fassung).

Die Ärztekammer unterstützt Ordinationen mit:

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