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Anstellung Arzt bei Arzt

Die Verbesserung der ärztlichen Versorgung, sowohl im hausärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich, ist der Ärztekammer für Oberösterreich ein großes Anliegen. Einer der vielen Bausteine dafür ist die Entwicklung und Modernisierung ärztlicher Kooperationsformen. Mit einer Änderung des Ärztegesetzes wurde die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten bei Ärzten im niedergelassenen Bereich geschaffen. Um diese Form der Zusammenarbeit zu ermöglichen, ist ein bundesweiter Gesamtvertrag erforderlich. Ein solcher wurde unter maßgeblicher Beteiligung der ÖGK und der Ärztekammer für Oberösterreich mit der Österreichischen Ärztekammer ausverhandelt. Mit den nachstehend erläuterten Bedingungen zur Anstellung soll den VertragsärztInnen in Oberösterreich die Zusammenarbeit mit anderen ÄrztInnen mittels Dienstvertrages ermöglicht werden.

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