15a Vereinbarung und das Ergebnis ist …

… es wird diskutiert und gestritten. Um was geht’s? Natürlich um das Geld, aus meiner Sicht zu wenig um Strukturen. Dabei wurden die Probleme schon oft auf den Tisch gelegt und man ist sich zu 90 Prozent einig, was zu tun wäre – aber man muss es halt tun.

In dieser aktuellen Ausgabe stellen wir Ihnen die Resolution der Österreichischen Ärztekammer vor. Manche werden diese (oder Teile daraus) bereits aus Meldungen in einzelnen Zeitungen kennen. Ich habe diese Resolution schon vielen Verantwortlichen im Gesundheitswesen vorgestellt und es herrscht große Zustimmung zu vielen Lösungsansätzen beziehungsweise Forderungen im Papier. Natürlich spießt es sich dann oft an Details und am Geld, aber auch das ist zu lösen, wenn man auf Augenhöhe darüber spricht und verhandelt.


EINIGKEIT IN VIELEN PUNKTEN
Einig sind sich alle Player, dass der niedergelassene Bereich gestärkt werden muss, um die Spitäler zu entlasten. Da kann man gegenüber der Ankündigung von 100 Stellen mehr und einer Förderung der Ordinationsgründung skeptisch sein, aber es ist mal ein Beginn, bei dessen Umsetzung alle gemeinsam die richtigen Schritte setzen müssen. Diese Ansätze sofort zu verteufeln, bringt nix, sondern führt nur zu Unverständnis in der Politik. Es braucht einen kontinuierlichen strukturierten
Ausbau der Versorgung im niedergelassenen Bereich mit entsprechenden Anreizen, um eine verständliche und auch für die Patientinnen und Patienten nachvollziehbare Steuerung im Gesundheitswesen zu erreichen, an die sich dann die Patientinnen und Patienten auch halten, ja, dafür auch motiviert werden müssen, sich daran zu halten. Das ist sicherlich der effizienteste Weg, die Spitäler zu entlasten. Damit sich die Kolleginnen und Kollegen in den Spitälern auf jene medizinischen Leistungen konzentrieren können, die in das Krankenhaus gehören.


AUSBILDUNGSSTELLENBEWILLIGUNG
Ich habe schon einige Male darüber berichtet, dass am 1. Jänner 2023 die Bewilligung der Ausbildungsstätten an die Länder übertragen wurde. Hintergrund war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach diese Aufgabe vor Jahrzehnten nicht ohne Zustimmung der Länder an die Österreichische Ärztekammer übertragen hätte werden dürfen. Leider gab es dann im Rahmen der Gesetzesreparatur keine einhellige Zustimmung der Länder dazu. Gerade die Bewilligung von Ausbildungsstätten und -stellen legt die Grundlage für eine gute Ausbildungsqualität fest. Wir haben uns mit dem Land Oberösterreich darauf geeinigt, dass die Festlegung, wer wie viele Ausbildungsstellen auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen bekommt, weiterhin nach Maßgabe eines Gutachtens von der Ärztekammer für Oberösterreich erarbeitet wird. Die entsprechende Bescheidausstellung muss natürlich auf Basis der neuen gesetzlichen Regeln durch das Land erfolgen – aber in gemeinsamer
konsensueller Bewertung der Stellungnahme der Ausbildungskommission der Ärztekammer für Oberösterreich. Das zeigt wieder einmal, dass eine gute Gesprächsbasis auf Augenhöhe mit der Politik und den anderen Playern im Gesundheitswesen in Oberösterreich einiges möglich macht, was in anderen Bundesländern nicht vorstellbar ist. Denn Streit und das „Sich-über-die-Medien-ausrichten“ ist immer ein Weg, der Lösungen nicht leichter macht.

Ihr Präsident Dr. Peter Niedermoser
Linz, im September 2023