Gesundheitsreform auf einen Blick

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Bei der geplanten Gesundheitsreform im Zuge der Finanzausgleichs-Begleitgesetzen waren etliche Gesetzesänderungen zulasten der Ärzteschaft geplant. Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit verschiedenen politischen Repräsentanten ist es der Ärztekammer erfreulicherweise gelungen, zentrale Verbesserungen für die Ärzteschaft zu erreichen und geplante Verschlechterungen deutlich abfedern. Anschließend die wesentlichen Punkte im Detail:

 

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Gesamtvertrag: Die ursprüngliche Fristsetzung zur Schaffung eines bundesweiten Gesamtvertrages zum 31. Dezember 2025, kombiniert mit der Drohung, bei nicht Erreichung dieses Zieles jegliche zukünftige Valorisierung der Honorare zu verbieten, konnte vollkommen abgewendet werden. Somit ist eines der wichtigsten Ziele erreicht worden und Verhandlungen können somit auf Augenhöhe und ohne Zeitdruck geführt werden.

Direktverträge (Abschluss von Direktverträgen in einem vertragslosen Zustand): Die Vergabe von Direktverträgen im vertragslosen Zustand konnte für Einzelordinationen ebenfalls verhindert werden.

Versorgungsplanung (RSG): Der Stellenplan wird zukünftig im ÖSG (Österreichischer Strukturplan Gesundheit) erarbeitet. Mit Wirksamkeit auch für den RSG (Regionaler Strukturplan Gesundheit). Vor einer Beschlussfassung der Versorgungsplanung in der Zielsteuerung müssen diese Inhalte auch auf Ebene der GesundheitspIattform verpflichtend behandelt werden. Jede Landesärztekammer hat daher die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen.

Selbständige Ambulatorien: Die Ärztekammer hat bei der Bedarfsprüfung von Ambulatorien keine Parteistellung und AnfechtungsmögIichkeit. Es konnte aber erreicht werden, dass dem niedergelassenen Bereich (PVE in Form von Gruppenpraxen, Gruppenpraxen und Einzelordinationen) generell eine Priorisierung zukommt. Weiters wurde aus unserer Sicht eine essentielle Passage aufgenommen, dass eine Vielfalt der Anbieter gewahrt werden muss und somit keine die Versorgungssituation beherrschende Eigentümerstruktur entstehen darf. Damit konnte einer Konzernisierung der niedergelassenen Medizin entgegengewirkt werden.

Codierung: Eine Codierung soll bis 1. Dezember 2025 verpflichtend für alle Vertragspartnerinnen und Vertragspartner eingeführt werden, jedoch steht noch nicht die zu verwendende Codierungsmethode fest. Der Gesundheitsminister kann per Verordnung jedoch festlegen, welche codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation zu verwenden ist. Diese Methode soll jedenfalls leicht zu administrieren und durchzuführen sein.

Wahlärzte: Wahlärztinnen und Wahlärzte werden verpflichtet - bei Zustimmung des Patienten - die Honorarnote an die ÖGK nach einheitlichen Grundsätzen zu übermitteln. Alle freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte werden zur Nutzung von ELGA und e-Card ab 1. Jänner 2025 verpflichtet.

Wirkstoffverschreibung: Dieser Punkt wurde zur Gänze aus dem Entwurf gestrichen. Somit konnten den maßgeblichen und einschränkenden Punkten - mit der solidarischen Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen - doch noch entgegengewirkt werden.

 

Die Beschlussfassung des Gesetzespaketes im Nationalrat ist am 14.12. geplant.