FAQ – Gesundheitsreform Auswirkungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Gesundheitsreform 2024 hat die kassenärztlich dominierte Versorgungslandschaft umgestaltet und auch Änderungen durch die Schaffung von Ausstattungs- und Verwendungspflichten für die Vertragsärzte und Nicht-Vertragsärzte bewirkt.

Neben den berufsrechtlichen sind sozialversicherungsrechtliche Änderungen vorgesehen.

Überblick
1.    Stellenplan
2.    100 Kassenstellen zusätzlich für gesamt Österreich – „Bundesstellen“
3.    Startbonus als Förderung bis zu Euro 100.000,-- für bestimmte Fächer
4.    Vertragspartnerrecht
5.    Bundesweit einheitliche Leistungskataloge für alle Krankenversicherungsträger (betrifft alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte)
6.    Digitalisierung
7.    Qualitätssicherung
8.    Ambulatorien
9.    Strukturierte und codierte elektronische Diagnose- und Leistungsdokumentation (betrifft alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte)
10.    Die Gesundheitsreform betrifft Nicht-Vertragsärzt:innen, insbesondere in folgenden Bereichen:
10.1    Pflicht zur Verwendung des e-Card-Systems, von ELGA (eMedikation, eBefund und eImpfpass) und Ausnahmen
10.2    Pflicht zur elektronischen Honorarnoten-Übermittlung an die ÖGK
10.3    Keine generelle Pflicht zur Verwendung des eRezepts

Alle Details entnehmen Sie bitte den FAQ zur Gesundheitsreform 2024, die Sie auch unter

www.aekooe.at/niedergelassen => FAQ Gesundheitsreform finden.

 

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