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Heimaufenthaltsgesetz

Service - Heimaufenthaltsgesetz

Mit 1.7.2010 sind eine Reihe von Änderungen im HeimAufG eingetreten. So haben sich Veränderungen bei der Anordnungsbefugnis ergeben, die nicht mehr nur durch Ärzte durchzuführen ist, sondern in vielen Fällen nunmehr in der Kompetenz aber auch Verantwortung des diplomierten Personals liegt. Vor allem aber ist es gelungen mit dem Dachverband der Heimträger österreichweit zu einer Einigung über die Tarife für ärztliche Leistungen bei Erfüllung des HeimAufG zu kommen.

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