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Abfallentsorgung

Entsorgung des medizinischen Abfalls

Für die Entsorgung medizinischen Abfalls gibt es zahlreiche rechtliche Vorschriften, v.a. die Hygieneverordnung der Österr. Ärztekammer (siehe hierzu: www.arzthygiene.at), das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2002 sowie die ÖNORM S 2104. Diese ÖNORM S 2104 (sowie die Hygieneverordnung) teilen die medizinischen Abfälle in verschiedene Kategorien.

  • Arten der medizinischen Abfälle

Pkt. 4.2 - Abfälle die weder innerhalb noch außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen:
das sind Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Verpackungen udgl. (siehe Stoffblatt 4)
Pkt. 4.3 - Abfälle die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen (siehe Stoffblatt 1 und 2), nämlich
Pkt. 4.3.1 - Abfälle ohne Verletzungsgefahr, wie Wundverbände, Gipsverbände, Stuhlwindel, Einmalwäsche, Vorlagen, Tampons, Tupfer, Handschuhe, Einmalspritzen ohne Kanüle, Katheter, Infusionsgeräte ohne Dorn, restentleerte Urinsammelsysteme und Infusionsbeutel oder ähnliches, auch wenn diese blutig sind, nicht restentleerte Medizinprodukte, die mit ausreichend aufsaugendem Material konditioniert sind zB. Dialysatorfilterset, gelgefüllte Absaugsysteme.
Pkt. 4.3.2 - Abfälle mit Verletzungsgefahr, zB. Kanülen oder sonstige verletzungs-gefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie Lanzetten und Skalpelle.
Pkt. 4.3.3 - Nassabfälle, zB. nicht restentleerte, mit Absaugsekreten gefüllte Einwegsysteme, bei denen zu befürchten ist, dass durch den Transport die Möglichkeit des Flüssigkeitsaustritts gegeben ist.
Pkt. 4.4 - Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereichs eine Gefahr darstellen und daher in beiden Bereichen einer besonderen Behandlung bedürfen:
wie nicht desinfizierte mikrobiologische Kulturen, infektiöse Abfälle (siehe Stoffblatt 3).
Pkt. 4.5 - Sonstige im medizinischen Bereich anfallende Abfälle:
wie Abfälle von Arzneimitteln, Desinfektionsmittel, Quecksilber, Fotochemikalien, Fixierbäder, Laborabfälle, Chemikalienreste, Körperteile und Organabfälle u.ä. (siehe Stoffblatt 3 und 5).

  • Plakat und Stoffblätter

Diese Arten von Abfällen, sowie deren Entsorgung, sind im beiliegenden Plakat übersichtlich dargestellt. Dieses Plakat ist zum Aushang in der Ordination vorgesehen. In den einzelnen Stoffblättern sind die einzelnen Abfallarten nochmals übersichtlich und detailliert aufgelistet.
Diese Plakate sind zwar zum Teil überholt, insbesondere die Bezeichnung der einzelnen Nummernangaben der ÖNORM, aber die sonstigen Inhalte sind nach wie vor aufrecht und bieten eine übersichtliche Darstellung der Abfallarten und deren Entsorgung.

  • Bitte Beachten:

Ausnahme für die Entsorgungsgebiete der LINZ AG:
Seit 2004 dürfen Abfälle der Gruppe 4.3, also Abfälle die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen, nicht mehr über die Restabfalltonne entsorgt werden, sondern müssen einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Dies betrifft also etwa medizinischen Weichabfall, wie Wundverbände udgl. sowie Nadeln, Kanülen und Nassabfälle (siehe Stoffblatt 1 und 2).
Für Entsorgungsgebiete der LINZ AG bitte beiliegende Schreiben der LINZ AG beachten.

  • Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Weiters bestehen bestimmte Aufzeichnungs- und Meldepflichten:
Info zu Aufzeichnungs- und Meldepflichten
Beispiel für Aufzeichnungspflichten

  • Kontaktadressen

Wichtige Kontaktadressen finden Sie hier

Ihre Ansprechpartner