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Vorabrechnung der Ärztekammer

Vorabrechnung der Ärztekammer

Elektronische Übermittlung der VU-Befundblätter

Die laut Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag vom 9.3.2005 österreichweit gültige Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Befundblätter wurde mit 2. Quartal 2009 umgesetzt (Rundschreiben vom 3. November 2008).
Hier zusammenfassend die wesentlichen Punkte:
> Die Übermittlung kann auch über das bestehende e-card System mittels DBAS-Funktion durchgeführt werden. Der Zugang zu dieser Funktion erfolgt über das e-card Anwendermenü. Ein entsprechendes Handbuch können Sie auf der Homepage www.sozialversicherung.at  unter Service/Vertragspartner/e-card Benutzerhandbuch abrufen oder bei der Ärztekammer anfordern. Komfortabler lässt sich die Übermittlung mit (kostenpflichtigen) Tools Ihrer Softwarefirma durchführen.
> Bei jeder Vorsorgeuntersuchung ist der VU-Fall mit der e-card zu „stecken" – auch zusätzlich zum Regelfall!
> Eine elektronische Übermittlung ist nur nach erfolgreicher e-card Konsultation möglich.
> Umfang und Ablauf der VU bleiben unverändert, Anamnesebögen müssen von den Patienten auch weiterhin ausgefüllt werden.
> Eine Unterschrift der Patienten entfällt, diese wird durch das Stecken der e-card ersetzt
> Die Aufbewahrung von Befundblättern in Papierform ist nicht zusätzlich nötig, wenn die Daten elektronisch gespeichert sind.
> Für jede Vorsorgeuntersuchung ist seit April 2009 die elektronische Übermittlung des Befundblattes vorzunehmen.
> Eine Übermittlung des Gynäkologischen Befundblattes ist nicht verpflichtend.
> Patienten können einen Ausdruck des Befundblattes oder eine zusammenfassende Stellungnahme über das Untersuchungsergebnis erhalten.
> Erfolgt keine elektronische Versendung sind die Sozialversicherungsträger berechtigt, einen Betrag von € 3,- vom VU-Honorar einzubehalten.
> Wird nicht elektronisch versendet, sind die VU-Befundblätter in Papierform an die Kassen zu senden (Ausnahme: GKK OÖ verzichtet bis auf Weiteres auf eine Vorlage)
> Vorsorgeuntersuchungen für die Krankenfürsorgen OÖ sind von der elektronischen Übermittlung nicht betroffen. Hier wird wie bisher mit den Patienten verrechnet.
 
Weitere Informationen: Susanne Pilar; Vertragsarztstellen & IT: 0732 77 83 71 219 oder pilar[at]aekooe.at

§-2 Kassen Kontrollabrechnung durch die Ärztekammer Überprüfung und Auswertung Ihrer GKK-Abrechnung

Wie gut kennen Sie die
… Kassenabrechnung?
… Abrechnungsbestimmungen?
… Limitierungen?

Das Team der §-2 Kassen Kontrollabrechnung sieht seine Aufgabe darin, einzelnen Ärztinnen und Ärzten eine konkrete Hilfestellung zur Kontrolle ihrer Abrechnung zu bieten.
Wir bieten eine zusätzliche Kontrolle, falls vonseiten der Kasse Fehler passieren, genauso aber für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte selbst vergessen haben, erbrachte Leistungen abzurechnen.
Schicken Sie uns Ihre Quartalsabrechnung per Befundübermittler (Dame, MedicalNet) oder Datenträger (CD, Stick,…) und wir werten die Abrechnung kostenlos aus.
Selbstverständlich wird Ihnen vollste Diskretion bezüglich Ihrer Daten zugesichert!

§-2 Kassen Kontrollabrechnung im Detail
Die Abrechnung, die von der Österreichischen Gesundheitskasse durchgeführt wird, ist sehr komplex und oft nur schwer durchschaubar. Wir bieten den Ärztinnen und Ärzten eine zusätzliche Kontrolle, falls vonseiten der Kasse Fehler passieren, genauso aber für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte selbst vergessen haben, erbrachte Leistungen abzurechnen.

Datenübermittlung / Termin / Zusendung des Reports

Die Übermittlung der ÖGK-Abrechnungsdatei an die Ärztekammer erfolgt per

  • Befundübermittlungssystem Dame oder MedicalNet an: „MEaekooe“ bzw. „aekooe“
  • Abrechnungsdatei auf Datenträger direkt an Ärztekammer

Die Vorabrechnung ist an keine Termine gebunden, im Idealfall bitten wir Sie die Datei bis Ende des ersten Folgemonats vom Vorqauartal an uns zu senden. Die Ergebnisse werden Ihnen am Ende des Quartals per Post zugesandt (ca. 14 Tage bevor Sie die ÖGK Abrechnung erhalten)

Abrechnungen werden nicht an Kassen weitergeleitet!
Leistungen für Teilnehmer an der §-2 Kassen Kontrollabrechnung:

  • kostenlose Überprüfung der §2-Kassen-Abrechnung
  • übersichtliche Aufgliederung der Honorare
  • Fachgruppenvergleich
  • individuelle Beratung zur eigenen ÖGK- Abrechnung

Anmeldung zur Vorabrechnung und weitere Informationen:
Ärztekammer für OÖ
Susanne Pilar
E-Mail: pilar@aekooe.at
Tel. +43 732-77 83 71-219

Ihre Ansprechpartnerin