Pensionsversicherung
Altersversorgung
Gesetzliche Grundlagen
§ 99 Ärztegesetz, § 33 der Satzung der Wohlfahrtskasse sowie §§ 11 und 12 der Beitragsordnung zur Wohlfahrtskasse.
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»Invaliditätsversorgung
Gesetzliche Grundlagen
§ 100 Ärztegesetz, § 33 der Satzung der Wohlfahrtskasse sowie §§ 11 und 12 der Beitragsordnung zur Wohlfahrtskasse.
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»Kinderunterstützung/Waisenversorgung
Gesetzliche Grundlagen
§§ 101und 103 Ärztegesetz und § 35 der Satzung der Wohlfahrtskasse.
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»PensionPlus+
Gesetzliche Grundlagen
§§ 97 f. Ärztegesetz, § 32 und § 33 a der Satzung der Wohlfahrtskasse sowie § 12 a der Beitragsordnung zur Wohlfahrtskasse.
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»PensionPlus+ Pensionsrechner - Erläuterungen
Sie haben die Möglichkeit, in drei Feldern Eingaben zu tätigen.
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»Vorzeitige Altersversorgung
Vorzeitige Altersversorgung
Ab welchem Alter kann sie bezogen werden?
Die vorzeitige Altersversorgung wird unabhängig vom Geschlecht auf Antrag nach Vollendung des 60. Lebensjahres...
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»Witwen- und Witwerversorgung
Gesetzliche Grundlagen
§ 102 Ärztegesetz, § 34 der Satzung der Wohlfahrtskasse und § 11 der Beitragsordnung.
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»Downloads
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Maßgeschneidertes Vorsorgemodell (230.5KB)
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Maßgeschneidertes Vorsorgemodell beschlossen (209.7KB)
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Pensionsrechner (432.1KB)
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Stellungnahme Finanzamt (130.3KB)
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Verrentungsfaktoren Zusatzversorgung II (80.1KB)