Bewerbungsunterlagen

Die Verwendung der Formulare für eine Bewerbung um eine ausgeschrieben Vertragsarztstelle ist zwingend vorgeschrieben.
Die Bewerbung kann postalisch, elektronisch (Fax, email, scan) oder auch persönlich (beim Portier oder bei Frau Salzer in der Ärztekammer) abgegeben werden.
Die email Adresse für die Bewerbung lautet: bewerbung[at]aekooe.at

Für rechtliche Fragen zur Gruppenpraxis, zur Ablöse und zur Einsichtnahme in die Bewertungsunterlagen stehen Ihnen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
Mag. Andjela Djurdjic (Anfangsbuchstabe Familienname Seniorpartner A-L)
Mag. Tanja Müller-Poulakos, LL.M. (Anfangsbuchstabe Familienname Seniorpartner M-S),
Mag. Seyfullah Çakır (Anfangsbuchstabe Familienname Seniorpartner T-Z; inkl. Labor und Radiologie)

Checkliste zur Kassenstellenbewerbung (GÜLTIG ab 1.4.2016)

Für die Punkteberechnung werden nur die Angaben und Beilagen (Urkunden und Unterlagen) auf dem aktuellen Bewerbungsbogen herangezogen, sofern diese richtig sind bzw. entsprechend nachgewiesen wurden.
Von Ärztekammer und Kasse werden keine Ergänzungen fehlender Angaben vorgenommen.

Ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen ist für jede ausgeschriebene Stelle für die eine Bewerbung abgegeben wird einzureichen.

Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten medizinischen Ausbildung und bisherige medizinische Tätigkeit 
alle Zeugnisse über die Spitalsausbildung, eine Spitalstätigkeit sowie Nachweise über allfällige medizinische Zusatzausbildungen (ua Additivfächer) und Dienstverträge von sonstigen ärztlichen Tätigkeitenentfällt bei Ärzten, die in der OÖ. Ärzteliste geführt werden
Diplom Arzt f. Allgemeinmedizin und/oder Facharztdiplomentfällt bei Ärzten, die in der OÖ. Ärzteliste geführt werden
Nachweis für Tätigkeiten im Rahmen einer anerkannten Lehrpraxis im niedergelassenen Bereichentfällt bei Ärzten, die in der OÖ. Ärzteliste geführt werden
Nachweis der Dauer einer Niederlassung in der freien Praxisentfällt bei Ärzten, die in der OÖ. Ärzteliste geführt werden
EU-Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates, aus der hervorgeht, dass die ärztliche Grundausbildung dem Artikel 24 der Richtlinie 2005/36/EG entspricht und dass der Ausbildungsnachweis ein Diplom gemäß Anhang 5.1.1. der Richtlinie darstellt, oder dass erworbene Rechte gemäß Artikel 23 der Richtlinie vorliegen.
Fachärzte haben zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihre Facharztausbildung dem Artikel 25 der genannten Richtlinie 2005/36/EG entspricht und dass der Ausbildungsnachweis ein Facharztdiplom gemäß den Anhängen 5.1.2 und 5.1.3 der Richtlinie darstellt, oder dass erworbene Rechte gemäß Artikel 23 oder Artikel 27 der Richtlinie vorliegen.
Allgemeinmediziner haben zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass sie die besondere Ausbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2005/36/EG absolviert haben und dass ihr Ausbildungsnachweis ein Diplom gemäß Anhang 5.1.4. der Richtlinie darstellt, oder dass erworbene Rechte gemäß Artikel 30 der Richtlinie vorliegen.

entfällt bei Ärzten, die die Ausbildung in Österreich absolviert hatten


UND


die bereits in der OÖ Ärzteliste geführt werden

Bestätigungen sind erforderlich für folgende Punkte im Bewerbungsbogen

  • Medizinisch  / soziale Tätigkeit
  • Karenzgeldbezug / Kinderbetreuungsgeldbezug
  • Präsenz / Zivildienst
  • ÖÄK Diplome/Zertifikate:
    inkl. REFRESHER Nachweis/Teilnahmebestätigung für ÖÄK-Diplom Notfallmedizin
  • Ausbildungen die in der jeweiligen Fachgruppen-Diplomliste angerechnet werden
  • Vertretungen: (allgemein)  Bestätigung des § 2 Kassenarztes/Gruppenpraxis über die ANZAHL der Vertretertage (Als Nachweis zur Vergabe von Punkten für Vertretungen ab 1.1.2008) ist jedenfalls das Formular - Anlage 1 - zu verwenden. Als Nachweis für Vertretungen bis 31.12.2007 wird eine vom vertretenen §-2 Vertragsarzt/ Vertragsgruppenpraxis ausgestellte Bestätigung herangezogen, die auf jeden Fall die genaue Anzahl an Vertretungstagen enthalten muss.)
  • Vertretungen: (Radiologie)  Als Nachweis zur Vergabe von Punkten für Vertretungen ab 1.1.2015 ist jedenfalls das beiliegende Formular (Anlage 1/Rad) zu verwenden. Als Nachweis für Vertretungen bis 31.12.2014 jedenfalls das bisherige Formular (Anlage 1) zu verwenden.
    Empfohlen wird auch „alte" Vertretungen, soweit die Möglichkeit besteht, auf die neuen Formulare bestätigen zu lassen.
  • Tätigkeiten im Rahmen des (haus)ärztlichen Notdienstes (HÄND) * (ua Linz, Wels, Steyr, Vöcklabruck) Anlage 3 / 4.