Beiträge

Die Wohlfahrtskasse schreibt monatlich Beiträge zur
Unterstützungsabteilung (Krankengeld-, Krankenpflege- und Notstandshilfe) sowie zur
Versorgungsabteilung (Grund- und Zusatzversorgung, Todesfallbeihilfe und PensionPlus) vor.

Da der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für OÖ automatisch keine Einkommensdaten ihrer Mitglieder bekannt sind, werden in erster Linie altersabhängige Staffelwerte im Bereich der Pensionsvorsorge vorgeschrieben. Entsprechen diese der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds, besteht voller Versicherungsschutz und Einkommensnachweise müssen nicht zur Bemessung übermittelt werden.

Unter gewissen Voraussetzungen sind, auf Antrag, einkommensabhängige Reduktionen bzw. Befreiungen der Beiträge möglich. Dies hat zur Folge, dass Leistungsansprüche vermindert oder ausgeschlossen werden.

Detaillierte Informationen finden Sie in den nachstehenden Rubriken:

Aktuelle Beitragswerte und
steuerliche Behandlung

Vorschreibung und
Endabrechnung

Einkommensabhängige
Reduktionen

Nachkauf von
Beitragszeiten

Befreiungsmöglichkeiten

Mutterschutz und Karenz