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Ausländische Ärztinnen & Ärzte

Ärzliche Tätigkeit von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen

Dieses Infoblatt dient dazu, Ihnen einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich und die notwendigen administrativen Schritte zu verschaffen.

Tätigkeit ausländischer Ärzte zu Studienzwecken (§ 35 ÄrzteG)

Ärzte, die nicht über die allgemeinen und besonderen Erfordernisse zur ärztlichen  Berufsausübung verfügen, kann die Bewilligung zur Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit zu Studienzwecken erteilt werden (§ 4 ÄrzteG 1998)

Die genannten Ärzte dürfen in unselbständiger Stellung und zu Studienzwecken tätig werden an:

  • Universitätskliniken oder Universitätsinstituten mit Bewilligung des Klinik- bzw. Institutsvorstandes bis zur Dauer eines Jahres
  • allen übrigen als Ausbildungsstätten anerkannten Krankenanstalten bzw. medizinisch-wissenschaftlichen Anstalten mit Bewilligung der Österreichischen Ärztekammer bis zur Dauer eines Jahres

Die Bewilligung wird ausschließlich für die Tätigkeit zu Studienzwecken in unselbständiger Stellung (unter Anleitung und Aufsicht) erteilt. Unter Studienzwecke ist der Erwerb von bestimmten facheinschlägigen Behandlungsfertigkeiten und OP-Techniken, Durchführung von wissenschaftlichen Studien und dergleichen mit dem Ziel der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu verstehen.

Eine Bewilligung wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass dadurch die postpromotionelle Ausbildung österreichischer Ärzte oder von Ärzten aus den EU-Staaten, nicht gefährdet wird.

Gebühren

§ 2 Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich regelt, dass die Gebührenschuld für Verfahren gem. § 35 ÄrzteG im Zeitpunkt der Antragstellung entsteht.

Für die Erteilung der Bewilligung sind laut Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 für Verfahren (Tarife für 2023)
gemäß § 35 Abs. 2 ÄrzteG (Erstbewilligung) .......... € 245,74
gemäß § 35 Abs. 3 ÄrzteG (Verlängerung) .............  €   86,51
zu entrichten.

Die Beurteilung der eingebrachten Unterlagen erfolgt erst nach Entrichtung des vorgeschriebenen Betrages.

Auskunft

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt oder wenden Sie sich an die Österreichische Ärztekammer, 1010 Wien, Weihburggasse 10–12, Brigitte Schaar telefonisch unter +43 1 51406–3033 oder per E-Mail unter ael-recht[at]aerztekammer.at

Ihre Ansprechpartnerinnen

Michaela Stieringer

Teamleiterin
Standesführung - Ärzteliste

0732 77 83 71-252

michaela.stieringer[at]aekooe.at

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